AGB

Firmendaten:

Trends4You by Rodler e.U.

Gewerbepark C16

2821 Lanzenkirchen

Mobil: +43 (0) 664 / 23 14 885

Email: office@tfy.at

Web: www.tfy.at

UID: ATU63184814

§ 1 Definitionen

§1.1 Unter Lieferant wird in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verstanden: Firma Trends4You by Rodler und den mit ihr liierten Unternehmen.

§1.2 Unter Auftraggeber wird in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verstanden: der Auftraggeber, der Kunde und/oder die ausschreibende Partei, der mit dem Lieferanten in (vorvertraglichen-) Geschäftsbeziehungen steht oder Lieferanten ein Angebot macht.

§1.3 Unter Ware in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind zum einen, die von dem Lieferanten zu liefernde Ware und zum anderen die zu leistenden Dienste, sowie Beratung zu verstehen.

§ 2 Geltungsbereich

§ 2.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich geschlossen und gelten daher für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§2.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Angebote

§ 3.1 Alle Angebote, welcher Form auch immer, sind für Lieferanten immer unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Frist für Annahme, und sie gehen aus von Lieferung unter normalen Bedingungen und während der üblichen Arbeitszeit.

§ 3.2 Falls ein freibleibendes Angebot akzeptiert wird, hat der Lieferant das Recht das Angebot innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Empfang der Annahme des Angebotes zu widerrufen.

§ 3.3 Abbildungen, Katalogen, Zeichnungen und weitere vom Lieferanten abgegebene Daten sind Änderungen unterworfen, ohne Vorankündigung, und binden Lieferanten nicht.

§ 4 Preise

§ 4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager ohne Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Druckfehler im Katalog oder in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Preisänderungen werden dem Käufer schnellstens mitgeteilt.

§ 4.2 Falls eine Ware von uns unverzollt verkauft wird, so gibt eine Erhöhung der Einfuhrzölle, Umsatzsteuer und/oder sonstiger Steuern und/oder Zölle dem Käufer nicht das Recht, den Auftrag zu annullieren. Etwaige Änderungen, z.B. in Ein- und Ausfuhrzöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten und Versicherungs- und/oder Kriegsversicherungsprämien, welche nach Erteilung des Auftrags erfolgen, gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers, ohne dass etwaige Erhöhungen den Käufer zur Rückgängigmachung des Auftrags Veranlassung geben könnten.

§ 4.3 Maße und Mengen der bestellten Waren werden so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen von 10% nach oben oder unten sind zulässig und zu tolerieren.

§ 5 personalisierte Produkte / Sonderartikel / Patent & Schutzrecht

§ 5.1 Bürstenabzüge, Freigabe- und Produktionsmuster oder Entwürfe sind vom Käufer auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und als produktionsreif unterschrieben zurück zu senden. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Käufer.

§ 5.2 Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da der Verkäufer einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht durchführen kann. Sortimentsänderungen muss sich der Verkäufer vorbehalten. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Farbe, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie eine Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10% .

§ 5.3 Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Verkäufer, sollte er Artikel nach Zeichnung oder Originalmuster des Interessenten/Käufers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haftet. Der Interessent/Käufer übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, den Verkäufer schad- und klaglos zu halten und den dem Verkäufer jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

§6 Beratung und Produktentwicklungen

6.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die Belange des Auftraggeber nach bestem Wissen und Können zu berücksichtigen und auf eine entsprechende Frage hin, beratend aufzutreten.

6.2 Der Lieferant wird alle durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln, auch nach Beendigung der geschäftlichen Beziehungen. Seinerseits ist der Auftraggeber zur Geheimhaltung aller ihm bekannt gewordener Belange des Unternehmens des Lieferanten, seiner Produkte und/oder seiner Dienstleistungen gehalten.

6.3 Handelt es sich um Produktentwicklung, Beratungsleistungen hinsichtlich des Einsatzes von Promotionsprodukten, Beratungsleistungen hinsichtlich kreativer Konzepte, Angebote für umfassende Projekte mit oder ohne Produktaufdruck, nationale oder internationale Marktstudien hinsichtlich spezifischer Produkte oder Produktanfragen hinsichtlich nicht konkret beschriebener Produkte durch Trends4You by Rodler, so ist der Auftraggeber in allen Fällen, die nicht tatsächlich zu Warenlieferungen führen, verpflichtet, die vom Lieferanten erbrachten Leistungen nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Stundensatz oder in Ermangelung eines solchen nach dem vom Lieferanten üblicherweise berechneten Satz abzugelten.

§ 7 Prüfungen auf Mängel

§ 7.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

§ 7.2 Bei beschädigten Sendungen und/oder Fehlmengen ist unmittelbar Schadensaufstellung bei dem jeweiligen Auslieferer (Spedition, Paketdienst etc.) zu machen. Weiters ist die Schadensmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt schriftlich beim Verkäufer einzubringen. Ansonsten müssen wir eine Schadensregulierung ablehnen.

§ 7.3 Waren, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, müssen zuvor auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit untersucht werden. Mängel müssen v o r der Weiterverarbeitung gerügt werden, dem Verkäufer ist vor Weiterverarbeitung Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.

§ 7.4 Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist er nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist er verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

§ 7.5 Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

§ 7.6 Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

§ 7.7 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Nichterfüllung gemäß §§ 923, 928, 920 ABGB geltend macht.

§ 7.8 Für jene Teile der Ware die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer allenfalls nur in dem Umfang, als dem Verkäufer selbst gegen den Unterlieferanten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zustehen. Der Verkäufer leistet hinsichtlich der Eignung des Kaufgegenstandes ausschließlich dahingehend Gewähr, dass dieser im Sinne der Bestimmungen und Vorschriften des Produzenten bzw. Lieferanten verwendbar ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kaufgegenstand bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne der mitgelieferten Anleitung gebraucht wird. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer gegen den Verkäufer keine Ansprüche zu.

§ 7.9 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Auf Verlangen ist er bereit, dem Besteller Einblick in den Versicherungsschein zu gewähren.

§ 7.10 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Stornierungen

§ 8.1 Wenn der Auftraggeber den erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er dem Lieferanten gegenüber zur Erstattung aller im Zusammenhang mit der Ausführung des betreffenden Auftrages berechtigterweise bereits aufgewendeten Kosten (Kosten für Vorbereitungen, Bestellungen bei Dritten, Lagerung, Provision usw.) verpflichtet. Davon unberührt bleiben Ansprüche des Lieferanten auf vollständigen Ersatz von Gewinnausfällen und sonstigen durch die Stornierung entstandenen Schäden.

§ 9 Lieferungen und Lieferzeit

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner, der die Minderlieferung gemäß §§ 377 HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Vertragspartner geschuldet, wenn der Vertragspartner die Rüge gemäß §§ 377 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Vertragspartner gemäß §§ 377 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies der Trends4You by Rodler binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an die Trends4You by Rodler auf Verlangen zurück zu geben. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

Sollten die Frachtkosten einer Warensendung die Frachtpauschalen nachweislich übersteigen, behält sich die Firma Trends4You by Rodler vor, die Mehrkosten an den Besteller weiterzugeben. Bei Bestellungen aus dem Ausland können unter Umständen zusätzlich Zollkosten oder Einfuhrgebühren im Bestimmungsland anfallen. Derartige Kosten gehen zu Ihren Lasten; wir haben keinen Einfluss auf die Gebühren und ihre Höhe.

Liefertermine oder -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

§ 10.1 Solange der Auftraggeber dem Lieferanten gegenüber irgendeine Verpflichtung nicht vollständig erfüllt hat, bleiben Lieferwaren auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers weiterhin Eigentum des Lieferanten. Es ist in diesem Fall davon auszugehen, dass der Auftraggeber für den Lieferanten den Besitz an den Waren ausübt, bis er seine Verpflichtungen dem Lieferanten gegenüber vollständig erfüllt hat.

§ 10.2 Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Auftraggeber übergegangen ist, hat dieser nicht das Recht, die Waren auf irgendeine Weise zu veräußern, zu vermieten oder zu belasten, es sei denn, dass und sofern dies nach Einwilligung des Lieferanten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfolgt, wobei der Auftraggeber seine Forderungen an Dritte bereits jetzt für den gegebenen Fall an den Lieferanten abtritt und dem Lieferanten auf dessen erstes Anfordern die Abtretungsurkunde vorlegen wird. Der Lieferant kann zudem nach eigenem Ermessen die vorherige Bestellung eines nicht anzeigepflichtigen Forderungspfandrechts verlangen.

§ 10.3 Wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist er ohne weitere Mahnung verpflichtet, dem Lieferanten auf dessen erstes Anfordern die Waren, an denen ihm das Eigentum zusteht, herauszugeben. Dem Lieferanten und dessen Mitarbeitern steht das Recht zu, zur Erlangung des unmittelbaren Besitzes an den Lieferwaren das Gelände des Auftraggebers zu betreten.

§ 10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Interessen des Lieferanten im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt zu wahren, diese Interessen im Katastrophenfall zu erstatten und seine Forderungen an Versicherer auf erstes Anfordern an den Lieferanten abzutreten.

§ 11 Zahlung

§ 11.1 Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von vierzehn (14) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Artikel 13 Haftung

§ 12 Reklamationen

§ 12.1 Reklamationen wegen von außen sichtbarer Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich vorzubringen. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Lieferant nicht zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet.

§ 12.2 Reklamationen wegen von außen nicht sichtbarer Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach deren Feststellung bis spätestens drei Monate nach Lieferung der Waren schriftlich vorzubringen, wobei vorerwähnte Frist als Verfallsfrist zu gelten hat.

§ 12.3 Reklamationen wegen der Höhe der vom Lieferanten ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich vorzubringen, wobei vorerwähnte Frist als Verfallsfrist zu gelten hat.

§ 12.4 Für die vom Lieferanten gelieferten, aber seinerseits von Dritten bezogenen Dienstleistungen, Waren und/oder Rohstoffe gelten die Bestimmungen der vorangegangenen Absätze nur insofern, als der Drittlieferant der betreffenden Dienstleistungen, Waren und/oder Rohstoffe dem Lieferanten gegenüber Gewähr geleistet hat.

§ 12.5 Vom Lieferanten als mangelhaft anerkannte Waren werden von ihm entweder ersetzt oder in Höhe der Kaufsumme erstattet. Jede sonstige (darüber hinausgehende) Schadensersatzpflicht wird ausgeschlossen.

§ 12.6 Retouren sind nur nach schriftlicher Einwilligung des Lieferanten möglich. Sie gehen jedoch auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und bedeuten auf keinen Fall irgendeine Übernahme der Haftung.

§ 13 Haftung

§ 13.1 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur so weit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

§ 13.2 Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorgeworfen ist.

§ 14 Vertragsbeendigung

§ 14.1 Wenn der Auftraggeber dem Lieferanten gegenüber mit der fristgemäßen Zahlung oder Erfüllung sonstiger Verpflichtungen im Verzug ist, ist der Lieferant nach vorheriger Mahnung unter Berücksichtigung einer Frist von vierzehn Tagen befugt, den Vertrag von Rechts wegen als aufgelöst zu betrachten, sofern der Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen keine eindeutige Nachfrist enthalten. Ansprüche des Lieferanten auf vollständige Erstattung von Kosten und Zinsen sowie auf vollständigen Schadensersatz bleiben davon unberührt.

§ 14.2 Die gleiche Befugnis wie in Artikel 15 Absatz 1, jedoch ohne die Erfordernis einer Mahnung steht dem Lieferanten zu, wenn der Auftraggeber Vergleich anmeldet, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder seine Waren mit Arrest belegt werden, sowie im Falle einer Bestreikung oder Liquidation seines Unternehmens oder aber in Fällen, in denen sich die Bonität des Auftraggebers nach Ansicht des Lieferanten verschlechtert hat.

§ 15. Urheberrecht

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von Trends4You by Rodler erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei Trends4You by Rodler. Das Angebot auf der Website wird von der Trends4You by Rodler, Bad Erlach, bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Site, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der Trends4You by Rodler oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für die Trends4You by Rodler Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.

§ 16 Recht, Gerichtsstand

§ 16.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Österreichs.

§ 16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, Verkäufer und Käufer, Wiener Neustadt.

§ 16.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiener Neustadt. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 16.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Wiener Neustadt (Lanzenkirchen), 01.01.2013, Trends4You by Rodler Österreich

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